Aufgaben Datenbank

02.03.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Ausführen von Lagerarbeiten (Lagerist/-in)

Laufende Nr
84
SYS_1
02
SYS_2
02.03
SYS_3
02.03.01
SYS_4
02.03.01.05
ORGEINHEIT
Verwaltung
UNB
Materialwesen
AUFGFAM
Lager
ERAAA
Ausführen von Lagerarbeiten (Lagerist/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
E 3
BW
2
Mitte
E 2
NRW
EG 3
NS
3
NV
EG 3
SAC
E 2
SAH
E 2

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Einlagern von Teilen/ Materialien

Daten der eingehenden Teile/Materialien durch einfache Feststellungen überprüfen (z.B. Zählen, Wiegen, Vergleich der Identitätsnummern). Abweichungen notieren und weitermelden. Sichtprüfungen auf eindeutig erkennbare Beschädigungen (Verpackungen, Teile/ Materialien) durchführen, beschädigte Teile/Chargen ins Sperrlager stellen bzw. aussortieren. Beschädigungen weitermelden. Teile/Materialien ggf. mittels einfach zu bedienender Transportgeräte (z.B. Gabelstapler) in vorgegebene Lagerorte

einlagern, ggf. durch übliche Verpackung vor Beschädigung schützen.

Vorgegebene Daten (z.B. Identitätsnummern, Mengen, Gewichte) erfassen.

Auslagern von Teilen/ Materialien

Entsprechend Ausgangsbelegen Teile/Materialien durch einfache Feststellungen (z.B. Zählen, Wiegen, Abgleich der Identitätsnummern) zusammenstellen bzw. kommissionieren, mittels einfach zu bedienender Transportgeräte auslagern und bereitstellen. Vorgegebene Daten zu den Lagerabgängen erfassen, Bestandskontrolle durchführen, Abweichungen melden. Anfragen zu Beständen und Bewegungen beantworten, bei Inventurarbeiten mithelfen (z. B. Zählen). Leergut zum Abtransport bereitstellen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
Wegen der Einfachheit der Tätigkeiten (Datenüberprüfung, Sichtprüfungen, Transportgeräte etc.) Anlernen ab vier Wochen bis zu drei Monate.
318
1.2.Fachkenntnisse
1.3.Berufserfahrungen
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Das Ein- und Auslagern von Teilen und Materialien erfolgt nach fest vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften.
12
3.Kooperation
Die Kooperationserfordernisse beschränken sich auf regelmäßigen Informationsaustausch und bedingen in gewissem Maße regelmäßige Zusammenarbeit beim Ein- und Auslagern.
24
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Summe Punkte24