02.03.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Ausführen von Lagerarbeiten (Lagerist/-in)
- Laufende Nr
- 84
- SYS_1
- 02
- SYS_2
- 02.03
- SYS_3
- 02.03.01
- SYS_4
- 02.03.01.05
- ORGEINHEIT
- Verwaltung
- UNB
- Materialwesen
- AUFGFAM
- Lager
- ERAAA
- Ausführen von Lagerarbeiten (Lagerist/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 3
- BW
- 2
- Mitte
- E 2
- NRW
- EG 3
- NS
- 3
- NV
- EG 3
- SAC
- E 2
- SAH
- E 2
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Einlagern von Teilen/ Materialien
Daten der eingehenden Teile/Materialien durch einfache Feststellungen überprüfen (z.B. Zählen, Wiegen, Vergleich der Identitätsnummern). Abweichungen notieren und weitermelden. Sichtprüfungen auf eindeutig erkennbare Beschädigungen (Verpackungen, Teile/ Materialien) durchführen, beschädigte Teile/Chargen ins Sperrlager stellen bzw. aussortieren. Beschädigungen weitermelden. Teile/Materialien ggf. mittels einfach zu bedienender Transportgeräte (z.B. Gabelstapler) in vorgegebene Lagerorte
einlagern, ggf. durch übliche Verpackung vor Beschädigung schützen.
Vorgegebene Daten (z.B. Identitätsnummern, Mengen, Gewichte) erfassen.
Auslagern von Teilen/ Materialien
Entsprechend Ausgangsbelegen Teile/Materialien durch einfache Feststellungen (z.B. Zählen, Wiegen, Abgleich der Identitätsnummern) zusammenstellen bzw. kommissionieren, mittels einfach zu bedienender Transportgeräte auslagern und bereitstellen. Vorgegebene Daten zu den Lagerabgängen erfassen, Bestandskontrolle durchführen, Abweichungen melden. Anfragen zu Beständen und Bewegungen beantworten, bei Inventurarbeiten mithelfen (z. B. Zählen). Leergut zum Abtransport bereitstellen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse Wegen der Einfachheit der Tätigkeiten (Datenüberprüfung, Sichtprüfungen, Transportgeräte etc.) Anlernen ab vier Wochen bis zu drei Monate. | 3 | 18 |
| 1.2. | Fachkenntnisse | ||
| 1.3. | Berufserfahrungen | ||
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Das Ein- und Auslagern von Teilen und Materialien erfolgt nach fest vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften. | 1 | 2 |
| 3. | Kooperation Die Kooperationserfordernisse beschränken sich auf regelmäßigen Informationsaustausch und bedingen in gewissem Maße regelmäßige Zusammenarbeit beim Ein- und Auslagern. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Summe Punkte | 24 |